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Maßnahme ohne öffentliche Beteiligung?

RWE Power hat einen Antrag zum Bau einer Lagerhalle für kommunale Klärschlämme mit einer Lagerfläche von 3.200 m² und einer Kapazität von 7.000 t auf dem Knapsacker Energiehügel gestellt, um lt. RWE ´die Entsorgungssicherheit für die Kunden zu erhöhen und innerbetrieblich eine Vergleichmäßigung bei der Anlieferung des Klärschlamms zu erreichen´. Der Schlamm soll bis zu einem Jahr dort gelagert werden.

23.06.16 – von Reinhard Schmitt-Berger –

Diese dort in großem Umfang lagernden Klärschlämme werden in den Braunkohlekraftwerken mitverbrannt. Das ist zunächst nichts Neues, die Mitverbrennung selbst wurde bereits vor Jahren unter erheblichem Protest aus Bevölkerung und Politik genehmigt.
Grundsätzlich ist dagegen kaum etwas zu sagen, nachdem die Mitverbrennung selbst bereits genehmigt wurde.
Aber: Diese Maßnahme soll ohne Beteiligung der Öffentlichkeit über die Bühne gehen, obwohl durchaus Nachteile für die angrenzende Bevölkerung erwartet werden. Diese sollen zwar lt. Mitteilung der Verwaltung nicht relevant sein, dies kann aber nicht beurteilen werden, da ein entsprechendes Gutachten nicht beigefügt war.
Bereits heute ist beispielsweise in Alt-Hürth ab und an Gestank von vergärendem Material zu riechen. Dieser Gestank soll zwar nicht von den heute bereits deponierten Klärschlämmen kommen, nachvollzogen werden kann es aber nicht.
Reinhard Schmitt-Berger, stellv. Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN in Hürth: “Eine Zunahme der Geruchsbelästigungen in Hürth ist unbedingt zu vermeiden, es darf nicht mehr LKW-Verkehr durch die Anlieferung geben. Es kann nicht sein, dass eine solche Maßnahme ohne Beteiligung der Öffentlichkeit unter der Hand genehmigt wird.“
Dies wurde im zuständigen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr genauso gesehen und die Stellungnahme der Stadt entsprechend abgeändert.
Nun liegt der Ball bei der Bezirksregierung Arnsberg……

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