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Alleinerziehende beim Hürth-Pass gleichberechtigt mit Paaren

Für Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern soll eine höhere Einkommensgrenze gelten, bis zu der sie den Hürth-Pass für ihre Kinder beantragen und erhalten können. Dies wurde nunmehr auch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Haushaltskonsolidierung, wie bereits zuvor im Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion auf Antrag der GRÜNEN beschlossen.

18.09.14 – von Oliver Klein –

Damit können mehr Alleinerziehende den Hürth-Pass beantragen.

Abweichend vom Vorschlag der Verwaltung, der eine niedrigere Grenze bei Alleinerziehenden (2.450 EUR) als bei Paaren mit 3 Kindern vorsah, wurde unserem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt. Nunmehr können auch Alleinerziehende mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von 2750 € den Hürth-Pass erhalten. Sie können damit Vergünstigungen in Anspruch nehmen, z.B. in der Musikschule, im städtischen Schwimmbad, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen des Bürgerhauses. „Im letzten Jahr haben über 800 Familien diese gute soziale Unterstützung der Stadt Hürth genutzt, vor allem für Musikunterricht und das Schwimmbad,“ betont Friederike Seydel, Mitglied im Finanzausschuss.

Oliver Klein, Grünes Ratsmitglied im Ausschuss BSI: „ Diese höhere Grenze ist absolut notwendig, denn die Vergünstigungen kommen vor allem den Kindern zugute. Und da soll es keine Unterschiede geben!“

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Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.

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