Seit April muss Altholz wiederverwertet werden — Hürther Grüne fragen nach Sachstand bei der Umsetzung

Seit dem 1.4.2002 ist die neue Altholzverordung in Kraft. Danach muß Altholz separat erfasst, eingesammelt und wiederverwertet werden, wobei Wiederverwertung in diesem Fall sowohl weitere Nutzung (Recycling) als auch thermische Nutzung (Verbrennen) bedeutet.

28.03.02 –

"Besonders interessiert uns, wie die Trennung der Holzteile vom restlichen Müll bei der Sperrmüllabholung organisiert werden soll und welche Maßnahmen bei der Wiederverwertung des Altholzes geplant sind", so Carola Barsoum GRÜNES Mitglied im Umweltausschuss.

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Umwelt