26.06.03 –
Viele der Anwohner vermuten aber, dass die Stadt Hürth nicht über 50 Tausend Euro in die Hand nimmt, damit 3-4 Einfamilienhäuser errichtet werden können. Vielmehr sehen sie die Erweiterung des Getränkemarktes als Grund für den Ausbau.
Was dem Vorsitzenden der Ratsfraktion Horst Lambertz und der Umweltausschuss-Vorsitzenden im Erftkreis, Doris Lambertz bei einer Ortsbesichtigung auffiel, war die große Zahl an Fußgängern und Radfahrern, die den bestehenden Weg zum Grüngürtel benutzen und die diese ruhige Möglichkeit, von Effern ins Grüne zu gelangen, bei Verwirklichung der Pläne mit Autos und insbesondere mit dem Anlieferverkehr des Einkaufsmarktes teilen müssten: ein Zustand, der so zu gefährlichen Situationen führen dürfte. Dabei besteht bereits heute eine Zufahrt über den Parkplatz des Marktes, der die Anlieferung bis vor die Tür ermöglicht.
Aber es sind nicht nur die zu erwartenden Verkehrsprobleme, die gegen die städtischen Pläne sprechen. Einmal mehr soll auch in ein vorhandenes, ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet eingegriffen werden, denn links und rechts des Verbindungsweges in den Grüngürtel befinden sich naturbelassene Gärten und Hecken, die einen idealen Platz für Vögel und Kleintiere bieten. Und dies ist gerade in einem Gebiet, dass in den letzten Jahren recht dicht bebaut wurde, deren letzte Rückzugsmöglichkeit.
Im Interesse nicht nur der Anwohner und der Nutzer des Weges nach Köln und in den Grüngürtel, sondern aller Naturliebhaber nicht nur in Efferen muss dieses Gebiet so bleiben, wie es heute ist. Daher haben die beiden Vertreter der Grünen ebenso wie der NABU-Vorsitzende Wilbert Spitz den betroffenen Anwohnern volle Unterstützung zugesagt.
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SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
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