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14.12.22 –
„Die Erfahrungen der ersten beiden Jahre haben gezeigt, dass die bisher geltenden Förderrichtlinien in einigen Punkten zu eng gefasst waren. Dies führte dazu, dass nur eine geringe Zahl von Anträgen bei der Stadt einging“, erläutert Regina Kaiser, stellvertretende Sprecherin der Grünen im Stadtrat. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Inklusion am 14.12. wurde auf Antrag der Grünen zusammen mit dem Koalitionspartner CDU daher beschlossen, die Hürden für die Beantragung der Fördergelder zu senken. So wird der notwendige Eigenanteil, den die Vereine selbst aufbringen müssen, von 30 auf 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts verringert und der Eigenanteil darf auch durch Einnahmen aus dem Projekt aufgebracht werden. Der maximale Förderbeitrag für ein einzelnes Projekt wird dagegen von 2.000 auf 3.000 Euro angehoben. Auch muss es sich nun nicht mehr um eine völlig neue und nie dagewesene Projektidee handeln, sondern es reicht, wenn vorrangig neue Ansätze dargelegt werden können.
„Viele Hürther Vereine und Initiativen bringen Menschen zusammen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in der Stadt. Wir hoffen, dass es für sie nun einfacher wird, Projektgelder aus dem Fördertopf zu beantragen,“ sagt Clemens Cochius, der für die Grünen im Ausschuss sitzt. „Außerdem können nicht vergebene Mittel nun auch unterjährig für Projekte beantragt und beschlossen werden“, fügt er hinzu.
Informationen und Antragsformulare für das Förderprogramm findet man auf der Webseite der Stadt Hürth. Die reguläre Antragsfrist ist der 30.04., Auskünfte erteilt das Sozialamt per E-Mail an pkasten@ huerth.de oder telefonisch unter 02233/53-318.
https://www.huerth.de/vv/Foerderrichtlinien-Foerderprojekte-sozialer-Art.pdf
Kategorie
SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
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