13.11.19 –
Die GRÜNEN haben sich im Hauptausschuss vom 12.11.19 dafür ausgesprochen, noch vorhandene städtische Grundstücke vorrangig in Erbpacht zu vergeben. Vor allem geht es um Gewerbegrundstücke und solche, die für Geschosswohnungsbau geeignet sind. Grundlage war ein gemeinsamer Antrag mit der CDU, initiiert von den GRÜNEN.
Sie begründen ihren Antrag mit der zunehmenden Knappheit der Ressource Boden einerseits und der Erhaltung der langfristigen Gestaltungshoheit der Kommune andererseits.
„Zudem kann die Stadt langfristig mit dauerhaft fließenden kleineren Einnahmen besser planen als mit einmaligen hohen Verkaufssummen“, argumentierte Ratsmitglied Jutta Maurer.
Fraktionsvorsitzende Friederike Seydel: „Wir müssen auch in die Zukunft schauen und an die Nachhaltigkeit zugunsten der kommenden Generationen denken. Deshalb werden wir bei in Entwicklung befindlichen und zukünftigen Bebauungsplänen darauf Wert legen, dass es größere Bereiche gibt, in denen die Stadt ihre eigenen zu veräußernden Grundstücke ausschließlich in Erbpacht vergibt.“
Nach ausgiebiger Diskussion im Ausschuss wurde vertagt und die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie Erbbaurecht vertraglich gestaltet werden kann und welche Vor- und Nachteile dies jetzt und in Zukunft für die Stadt, potenzielle Käufer und das Gemeinwesen haben kann.
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