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15.01.14 –
Entgegen der Forderungen der GRÜNEN auch an dieser Stelle einen mehrgeschossigen Bau zu entwickeln, will Lidl nach dem Abriss des bestehenden Marktes wieder seinen „stereotypen Bau“ errichten.
Die Bebauung entlang der Luxemburger Straße hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt.
Es gibt hochwertige Architektur, die den städtischen Charakter dieser Straße betont. Weitere gut gestaltete Gebäude sind in der Planung. Auch würde die Fläche mit einem markanten viergeschossigen Gebäude wirtschaftlicher genutzt, der vom Land NRW als Ziel gesetzte geringere Flächenverbrauch wäre berücksichtigt, der visuelle Eindruck der Zufahrtsstraße nach Hürth positiv ergänzt.
Zudem muss für die erweiterte Verkaufsfläche das Einzelhandelskonzept der Stadt Hürth geändert werden. Ein dazu von Lidl beauftragtes Gutachten verneint negative Auswirkungen auf den Umsatz umliegender Geschäfte ohne belegte Begründung. Wenn allerdings der prognostizierte Umsatz um ca 20% steigen soll, muss dieser Zuwachs anderen Einzelhändlern entgehen. Wir wünschen in den Ortsteilen ein vielfältiges Angebot von Waren des täglichen Bedarfs, das nicht immer mehr ausgedünnt werden darf.
Und noch eine vertane Chance: Lidl plant weder, auf dem Dach des Marktes eine Solaranlage zu errichten, noch will man sich wie vom Rhein-Erft-Kreis empfohlen, auf die Wiederverwendung von Dachwasser festlegen. Letzeres würde die mit knappen Kapazitäten arbeitende städtische Kläranlage entlasten.
Als 'Nebeneffekt' werden durch den Um- und Ausbau entlang der Luxemburger Straße für die Umgehungsstraße B 265n benötigte Flächen frei. Also genug Gründe, um das ganze Projekt aus grüner Sicht abzulehnen.
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SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
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IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
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