05.02.03 –
Sie schreibt:
"Sehr geehrter Herr Landrat,
die vorgelegte Empfehlung, den Antrag des Touristenvereins "Die Naturfreunde" auf hälftige Übernahme der Kosten durch den Erftkreis für die dringend erforderliche Sanierungsarbeiten der Jugendherberge "Villehaus" abzulehnen, ist bei der grünen Kreistagsfraktion auf großes Befremden gestoßen.
Freizeit- und Tourismusförderung lebt von der Infrastruktur, also Übernachtungs- und Gastronomiestruktur. Eines der wenigen Pfunde, mit denen der Erftkreis wuchern kann, ist in diesem Zusammenhang die Hürther Jugendherberge. Gerade für das hiermit erreichbare Klientel – Jugendliche, junge Familien, Vereine und Schulen – droht beim Stopp der ausführlich dargestellten notwendigen Modernisierungsmaßnahmen eine bezahlbare Alternative zu Hotelbetrieben wegzubrechen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Ihren Kurs der Tourismusförderung als ausbaufähigen sog. "weichen" Wirtschaftsfaktor zur Steigerung der Attraktivität des Erftkreis stets mitgetragen. Umso unverständlicher ist es daher, die einzige Jugendherberge im Kreis aus diesem Konzept de facto auszuschließen. Nachdem die Stadt Hürth ihre Zusage zur Mitfinanzierung von der Bereitschaft des Kreises abhängig gemacht hat, ebenfalls die Hälte der Kosten zu übernehmen, droht dieser Einrichtung mittelfristig das Aus.
Dies kann nicht im Sinne einer sozial verträglichen Tourismusförderung sein – ich bitte Sie daher, diese Beschlussvorlage zurück zu ziehen und mit den Kreistagsfraktionen eine Verständigung über die Möglichkeiten der Mitfinanzierung der Sanierungskosten zu suchen."
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SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
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