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03.09.24 –
Viele Hürther und Hürtherinnen mussten sich schon damit beschäftigen, die Unterlagen für die zukünftige Grundsteuer zu erstellen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2018 eine Neuberechnung gefordert hat – dies bildet nun die Grundlage der neuen Berechnung und nicht mehr die veralteten Einheitswerte von 1964. Jetzt hat das Land NRW die Berechnung herausgegeben, wie hoch die Hebesätze in den einzelnen Städten sein müssen, damit das Gesamtaufkommen der Steuer für die jeweilige Stadt gleichbleibt.
Unsere Städte und Kommunen finanzieren sich sowohl durch die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer als auch die Grundsteuer. Für die Grundsteuer B, die die allermeisten betrifft, wurde für Hürth der neue Hebesatz von 454 errechnet statt bisher 480. Dieser wird multipliziert mit dem neu festgestellten Grundsteuermessbetrag und ergibt so den neuen Steuersatz. „Wohngrundstücke, die in der Vergangenheit zu veralteten Wertansätzen von 1964 versteuert wurden, waren in den allermeisten Fällen zu niedrig bewertet, dies wird jetzt entsprechend korrigiert“, erklärt Britta Bojung, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Grünes Ratsmitglied im Finanzausschuss.
„Klar ist, dass in den allermeisten Fällen die Grundsteuer für Gewerbeimmobilien niedriger und für Wohngebäude höher sein wird“, erläutert Clemens Cochius, Fraktionsgeschäftsführer der Hürther Grünen. „Das ergibt sich daraus, dass in der Vergangenheit im Besonderen die Bewertung von Wohngebäuden für die Grundsteuer nicht dem tatsächlichen Wert entsprach. Genau das wollte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, das die Grundsteuerreform notwendig gemacht hat, korrigieren. Deswegen war eine durchschnittlich höhere Steuer für diese Gebäude zu erwarten“, so Clemens Cochius weiter.
Aufgrund der unterschiedlichen Änderungen der Grundsteuer für Wohngebäude und Gewerbe hat es das Land NRW ermöglicht, unterschiedliche Hebesätze einzuführen. „Wir glauben, dass das nicht der richtige Weg ist, um mögliche Ungerechtigkeiten in der Grundsteuer zu korrigieren“, meint Hendrik Fuchs, Fraktionssprecher Grünen im Stadtrat. „Sollte mit der Grundsteuerreform die Bewertung der verschiedenen Immobilien grundsätzlich immer noch nicht gleich sein, muss das an anderer Stelle geklärt werden. Den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern steht es offen, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben und die Bewertung überprüfen zu lassen, was im Einzelfall schon zu Korrekturen geführt hat, wie der Presse zu entnehmen war“, so Hendrik Fuchs weiter. Die Grünen Hürth können deshalb dem jetzt im Finanzausschuss vorgelegten Grundsatzbeschluss, einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B einzuführen, folgen, der dann im November vom Stadtrat beschlossen werden soll. „Die Verwaltung sollte aber auch noch Berechnungen vorlegen, wie sich die Grundsteuer im Schnitt für die Bürgerinnen und Bürger ändert. Somit könnten sie ihre eigene Grundsteuer besser einordnen“, fordert Hendrik Fuchs.
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Finanzen | Fraktion | Wirtschaft | Wohnen
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