
26.06.26 –
2021 hatten die Grünen in Hürth gemeinsam mit der CDU beantragt: Auf neuen Gebäuden in größeren Neubauprojekten sollen mindestens ein Drittel der nutzbaren Dachflächen mit Solaranlagen belegt werden. Das wurde entsprechend in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mit Investoren festgelegt – rechtliche Grundlage bildet das Baugesetzbuch, das Festlegungen zur Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien grundsätzlich erlaubt.
Die Hürther Stadtverwaltung hat nun vorgeschlagen, den Beschluss von 2021 aufzuheben. Auslöser ist ein Gerichtsurteil, das einen Hürther Bebauungsplan wegen der konkreten Formulierung der PV-Anlagenpflicht für nichtig erklärt hat. „Soweit wir die Unterlagen kennen und verstehen, hat das Gericht nicht grundsätzlich entschieden, dass Festlegungen zu PV-Anlagen in Bebauungsplänen unzulässig sind", erläutert Julia Feith, stellvertretende Sprecherin der Grünen Stadtratsfraktion. Die Verwaltung führt im Aufhebungsbeschluss allerdings aus, dass sie generell Schwierigkeiten sieht, eine rechtssichere Festlegung zu treffen – gestützt auf ein Positionspapier des Städte- und Gemeindebunds NRW. „Diese Position können wir nachvollziehen. Klar ist insbesondere, dass für jeden Bebauungsplan eine präzise Begründung der Verpflichtung erforderlich wäre – was der bisherige Beschluss nicht ausreichend leistet", erklärt Thorsten Steckstor, Grünes Mitglied im Planungsausschuss.
„Wir können der Aufhebung des Beschlusses von 2021 auch zustimmen, weil es damals noch keine Landes- oder Bundesgesetzgebung gab, die die Errichtung von PV-Anlagen vorschreibt. Das hat sich geändert: Die Landesregierung hat inzwischen in der Landesbauordnung festgelegt, dass bei neuen Gebäuden 30% der Dachfläche mit Sonnenergieanlagen belegt werden müssen", erläutert Hendrik Fuchs, Sprecher der Grünen Stadtratsfraktion. „Wir beobachten allerdings, wie auf Bundesebene versucht wird, den Ausbau der Solarenergie zu bremsen. Deshalb stellen wir mit einem Ergänzungsantrag sicher, dass die Verwaltung einen neuen Vorschlag zur PV-Anlagenpflicht erarbeitet – sollte sich die bestehende Rechtsunsicherheit klären oder die Landesgesetzgebung hinter ihre eigenen Verpflichtungen zurückfallen." Hinweise für eine solche Begründung liefern eine rechtliche Einschätzung, die die Verwaltung 2021 eingeholt hat, sowie ein Rechtsgutachten des Landtags von 2020.
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