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11.02.20 –
Nach der Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzungsvorlage zum Hauptausschuss am 11.02.2020 ändern wir unseren Antrag wie folgt:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig bei Anfragen zu noch verfügbaren Gewerbeflächen diese auch im Erbpachtrecht anzubieten. Sollte die Vergabe in Form des Erbbaurechts nicht möglich sein, erfolgt eine Begründung in der Vorlage für den Hauptausschuss.
2. Entsprechendes gilt für die Vergabe von Grundstücken zum Zweck des gewerblichen Geschosswohnungsbaus.
Begründung:
Ergänzend zu unserer Begründung im Antrag vom 29.10.2019 nehmen wir auch auf die Ausführungen der Verwaltung Bezug.
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