Inklusionskonzept: Materialien für den DaZ-Unterricht

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Inklusion am 23.11.2016

23.11.16 –

Wir bitten zur Niederschrift des Ausschusses für Bildung, Soziales und Inklusion, folgende Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1. Stehen den Hürther Schulen genug Unterrichtsmaterialien zur Integration und Inklusion, wie z.B. Materialien für den Unterricht zu „Deutsch als Zweitsprache“ zur Verfügung? Falls nein, können diese von der Stadt angeschafft und zur Verfügung gestellt werden? 
2. Können für solche Materialien die Kosten vom Land, z.B. durch Mittel aus dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion, übernommen werden? 

Begründung:
Zur Integration und Inklusion werden in Schulen spezielle Materialien benötigt. Zum Beispiel für den Unterricht von Deutsch als Zweitsprache, welcher einen bedeutenden Beitrag zur Integration leistet. 
Diese Materialien sollten daher beschafft werden, falls sie nicht zur Verfügung stehen. Das Land NRW übernimmt unter anderem im Rahmen des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion Sachkosten, die im Rahmen der Inklusion etc. entstehen. 
Es ist daher empfehlenswert zu prüfen, ob dies auch für solche Unterrichtmaterialien gilt.

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