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16.05.19 –
Durch die Änderung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises ergeben sich für uns folgende Fragen, um deren Beantwortung wir in der kommenden Sitzung bitten:
1. Wie plant der Vorstand die Satzung für die Abfallentsorgung der Stadt Hürth an das geänderte Abfallwirtschaftsgesetz des Rhein-Erft-Kreises anzupassen?
2. Welche Änderungen werden als notwendig, welche als sinnvoll betrachtet?
3. Ist angesichts vermehrt zu beobachtender wilder Müllablagerung die Wahrnehmung der Abfallberatung mit einem Zeitanteil von 0,2 Stellen, wie in 2018 mitgeteilt, noch ausreichend?
4. Wie würden sich die vom Kreis insgesamt vorgegebenen Änderungen der Satzung auf die Müllgebühren auswirken?
5. Wie ist die in vielen Städten bereits eingeführte Wertstofftonne anstelle der gelben Tonne für Hürth zu beurteilen? Wie würde sich dies auf die Müllgebühren auswirken?
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.3.2019 eine Änderung des Abfallwirtschaftskonzeptes mit Maßnahmen für die kreisangehörigen Städte beschlossen. So ist etwa für Hürth eine volle Stelle für die Abfallberatung nötig, u.a. um eine sortenreine Erfassung zu fördern, die besonders wichtig für eine hochwertige Bioabfallverwertung ist, z. B. zur Erzeugung von Biogas. Auch ist die Einschränkung der Bioabfallerfassung auf die Bioabfälle „vor Kochtopf“ nach dem heutigen Kenntnisstand nicht mehr erforderlich. Die Einschränkung kann somit entfallen. Die derzeitige Vertragspartnerin RETERRA GmbH hat einer Miterfassung von Abfällen „nach Kochtopf“ zugestimmt. Auch entspricht gemäß Kreislaufwirtschaftskonzept ein ausschließlich freiwilliger Anschluss an die Biotonne nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen. Die kreisangehörigen Städte sollen in ihrem Stadtgebiet geeignete Bezirke auszuwählen, in denen ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne satzungsrechtlich verankert und umgesetzt werden kann.
Auch die zunehmende Menge an wilden Müllablagerungen erfordert mehr Einsatz der Abfallberatung.
Kategorie
Anfrage | Stadtwerke | Umwelt
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