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14.06.16 –
Wir bitten in der Sitzung am 14.06.2016 die folgenden Fragen zur Darstellung und Aufnahme von Bäumen in Planunterlagen durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
In der Vergangenheit war bei Bebauungsplänen, Vorstellung von Baumaßnahmen und Baugenehmigungen im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr immer wieder festzustellen, dass Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, nicht in den Unterlagen dargestellt waren. Hierzu die Fragen:
1. Warum wurden in der Vergangenheit Bäume in den Planunterlagen nicht dargestellt?
2. Wie beabsichtigt die Verwaltung dieses Verfahren zu heilen?
3. Wie wird gewährleistet, dass in zukünftigen und laufenden Bebauungsplanverfahren sowie in zukünftigen Vorlagen zu Bauanträgen Bäume dargestellt sind?
Begründung:
In den letzten Jahren war immer wieder festzustellen, dass Bäume in den vorgestellten Planunterlagen nicht eingezeichnet waren und damit nicht in die Beurteilung durch die Politik eingeflossen sind. Sogar auf Nachfrage wurde hierzu meist keine Aussage gemacht. Daher kam es teilweise zu Baumfällungen, die bei zeitgerechter Information über die Existenz alter Bäume vermeidbar gewesen wären.
Der § 69 der Landesbauordnung schreibt vor, dass ein Bauantrag mit allen für seine Beurteilung erfor-der¬lichen Unterlagen einzureichen ist. Konkretisiert wird dies im § 9der gültigen Baumschutzsatzung. Damit ist zwingend, dass geschützte Bäume in den Unterlagen darzustellen sind.
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