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22.03.18 –
Wir bitten die folgenden Fragen zur Horbeller Straße durch den Vorstand der Stadtwerke beantworten zu lassen.
1. Wie können die sehr geringen Schadstellen im Bereich des Radweges entlang der Horbeller Straße so vorbereitet werden, dass sie mit einer Teerauflage auf gleichem Niveau geglättet werden können?
2. Können die Platten auf dem Gehweg in den Schadbereichen entlang der Bäume so weit wie nötig aufgenommen werden, die Wurzeln mit einem entsprechenden Material geschützt und die Oberfläche fachgerecht angepasst werden, sodass sie für Fußgänger wieder gefahrlos zu benutzen ist?
3. Kann durch diese Maßnahmen die Fällung der Bäume vermieden werden?
Begründung:
Leider enthält die Mitteilung 16.8 der Verwaltung im PUV 13.3. dazu keine geeigneten Vorschläge, wie die Fällung der Bäume zu vermeiden ist. Es wird lediglich versucht, die Notwendigkeit der Fällung zu begründen. Wenn man so will, hat man für die Bäume eine "Garantenpflicht aus vorausgegangenem Tun". Man hat dort Bäume nicht artgerecht gepflanzt (zu kleine Baumscheiben) und begründet damit nun die Fällung, anstatt zu überlegen, wie man den damaligen Planungsfehler im Interesse der Bäume korrigiert. Das sollte mit einfachen Mitteln wie oben vorgeschlagen möglich sein.
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