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12.02.20 –
Gewerbeflächen soll die Stadt künftig im Erbbaurecht anbieten. Sollte die Vergabe so nicht möglich sein, ist dies zu begründen. Das hat der Hauptausschuss gestern einstimmig beschlossen. GRÜNE und CDU hatten sich erneut dafür ausgesprochen, künftig gewerblich genutzte Flächen in Erbpacht zu vergeben. Die auch beantragte Vergabe von Grundstücken für gewerblichen Geschosswohnungsbau im Erbbaurecht wird die Verwaltung nochmals prüfen.
Fraktionsvorsitzende Friederike Seydel: „Der Beschluss Grundstücke für gewerbliche Nutzung künftig im Erbbaurecht anzubieten ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Zukunft und die Nachhaltigkeit für die kommenden Generationen. Auch bei künftigen Bebauungsplänen sollte es größere Bereiche geben, in denen die Stadt ihre eigenen Grundstücke in Erbpacht vergibt. Damit behält die Stadt langfristig ihren Schatz an Boden.“
„Zudem kann die Stadt mit dauerhaft fließenden kleineren Einnahmen besser planen als mit einmaligen hohen Verkaufssummen“, argumentierte Ratsmitglied Jutta Maurer.
Im letzten Hauptausschuss wurde das Thema vertagt und die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie Erbbaurecht für Gewerbegrundstücke vertraglich gestaltet werden kann und welche Vor- und Nachteile dies jetzt und in Zukunft für die Stadt, potenzielle Käufer und das Gemeinwesen haben kann.
Im gewerblichen Bereich ist der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen mit einer Laufzeit ab 30 Jahren mit Verlängerungsoptionen üblich. Der Erbbauzins bewegt sich zwischen 2 und 6 % bezogen auf den Verkehrswert. Dies ist im Einzelfall zu verhandeln, insbesondere auch die Frage, wie mit errichteten Aufbauten bei Insolvenz oder Heimfall umgegangen wird.
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