17.11.16 –
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative können jährlich vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September Fördermittel für Maßnahmen beantragt werden, die einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten.
Wir bitten den Vorstand, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche in 2017 geplanten Investitionen sind in diesem Rahmen förderfähig?
2. Welche Investitionen wurden bereits in den letzten Jahren beantragt und gefördert?
3. Welche Fördermittel zu 2. wurden bewilligt?
Begründung:
Anträge für 2017 sollten jetzt vorbereitet werden. Anträge auf Zuwendung können jährlich vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September gestellt werden.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Stadt selbst.
Kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Zur Beratung und konkreten Beantragung kann der Klimaschutzmanager der Stadt Hürth hinzugezogen werden.
Kategorie
Anfrage | Klima | Stadtwerke | Umwelt
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