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07.07.16 –
Friederike Seydel: „Wir blicken besorgt in Richtung Belgien, wo im November 2015 das Kernkraftwerk Tihange wieder in Betrieb gegangen ist. Dieser Schrottreaktor ist zusammen mit dem in Doel beinahe im Wochenrhythmus in den Schlagzeilen mit Defekten und Abschaltungen. Die Gefahr, die auch für Hürther Bürger im Falle einer nuklearen Katastrophe in Tihange besteht, ist hoch. Deshalb unterstützt der Hürther Rat die Klage, auch finanziell.“
Der Rhein-Erft-Kreis und damit die Stadt Hürth werden als sogenannte „Außenzone“ für den Notfallschutz der Umgebung des Kernkraftwerks in Tihange eingestuft, da der Kreis nur circa 100 km von der Anlage entfernt liegt. Je nach Windrichtung und Wetterlage ist bei einem Störfall mit einer erheblichen, lebensbedrohlichen Strahlenbelastung auch in Hürth zu rechnen.
Die Städteregion Aachen hat, auch in Zusammenarbeit mit anderen direkt betroffenen Kommunen, Klage vor belgischen Gerichten eingereicht. Ein Beitritt anderer Gebietskörperschaften, wie z.B. des Rhein-Erft-Kreises oder der Stadt Hürth zu den Klagen wird vonseiten der Städteregion Aachen nicht für sinnvoll erachtet wegen des Prozessrisikos, sie bittet jedoch um eine Kostenbeteiligung von 1000 € für kleinere Kommunen.
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