29.01.16 –
Wir bitten, folgende Fragen durch den Vorstand der Stadtwerke beantworten zu lassen:
1. Wie und wann wurde und wird gegenüber den Bürgern darauf hingewiesen, dass eine Reinigungs- und Streupflicht zur Räumung von Anliegerstraßen und Gehwegen besteht?
2. Wurde und wird dabei auch darauf hingewiesen, dass entsprechend der Satzung der Einsatz von Salz grundsätzlich verboten ist?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass diese Informationen rechtzeitig vor den kommenden Wintereinbrüchen an die Bürger gelangen?
Begründung:
Sobald der Winter einkehrt, treten Probleme auf Gehwegen auf. Es wird entweder gar nicht geräumt oder kiloweise Salz verteilt.
Medien
Kategorie
SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben.
Die neue Bundesregierung versprach, die Energiekosten für alle zu senken – doch stattdessen steigen die Preise weiter, während Milliarden aus [...]
Heute wird ein Meilenstein für den Klimaschutz gesetzt, für den wir GRÜNE während unserer bündnisgrünen Regierungszeit in der Bundesregierung [...]
Heute ist Weltflüchtlingstag. Im Jahr 2024 waren weltweit rund 123,2 Millionen Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen – ausgelöst durch [...]