Reinigungspflicht von Gehwegen

Anfrage zum Verwaltungsrat am 28.01.2016

29.01.16 –

Wir bitten, folgende Fragen durch den Vorstand der Stadtwerke beantworten zu lassen: 

1. Wie und wann wurde und wird gegenüber den Bürgern darauf hingewiesen, dass eine Reinigungs- und Streupflicht zur Räumung von Anliegerstraßen und Gehwegen besteht? 

2. Wurde und wird dabei auch darauf hingewiesen, dass entsprechend der Satzung der Einsatz von Salz grundsätzlich verboten ist? 

3. Wie kann sichergestellt werden, dass diese Informationen rechtzeitig vor den kommenden Wintereinbrüchen an die Bürger gelangen? 

Begründung

Sobald der Winter einkehrt, treten Probleme auf Gehwegen auf. Es wird entweder gar nicht geräumt oder kiloweise Salz verteilt.

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Anfrage | Stadtwerke

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