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13.06.23 –
Im Verwaltungsrat wurde ein Antrag von Bündnis90/Die GRÜNEN und der CDU zum Ankauf von lokal erzeugtem Strom einstimmig beschlossen. Konkret geht es zunächst um den Auftrag an die Stadtwerke, ein Konzept zum Kauf und Vermarktung von Strom aus Hürther Photovoltaikanlagen auszuarbeiten. Dabei sollen auch die finanziellen Voraussetzungen und Folgen dargestellt werden.
„Besonders erfreulich ist, dass dieser Beschluss einstimmig gefasst wurde und zudem der Stadtwerkevorstand diese Initiative ausdrücklich begrüßt“, freut sich Reinhard Schmitt-Berger, Ratsmitglied der Grünen und Vertreter im Verwaltungsrat.
Im März 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Dieses Gesetz regelte vor allem die Einspeisevergütung von Strom aus erneuerbarer Energie und dass diese vorrangig in das Netz eingespeist wird. Es führte zu einem beispielslosen Boom bei den Photovoltaikanlagen. Deren Strom wurde jeweils 20 Jahre lang zu gesicherten Konditionen abgenommen. Im Jahr 2020 fielen die ersten Anlagen aus der Förderung - auch in Hürth. Mit den bereits gültigen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es bereits ab 2020 möglich, den Strom von aus der Förderung gefallenen Anlagen weiterhin einzu-speisen. Die Netzbetreiber müssen diesen Strom abnehmen und marktgerecht vergüten.
Da jede eingespeiste Kilowattstunde Sonnenenergie im Kampf gegen die weitere Erderhitzung hilfreich ist, wäre es das völlig falsche Signal, diese Anlagen abzuschalten, obschon sie noch Strom erzeugen können. „Eine solche Verschwendung von dringend benötigten klimaneutralen Energien können wir uns nicht erlauben“, meint dazu Britta Bojung, ebenfalls Mitglied im Verwaltungsrat.
„Ankauf und Vermarktung dieses Stroms könnte für die Stromsparte der Stadtwerke ein interessantes Zusatzgeschäft sein. „Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu Strom aus Hürth für Hürth“, so Reinhard Schmitt-Berger weiter.
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