Unterstützung der Klage der Städteregion Aachen gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange

Antrag im Rat am 05.07.2016

05.07.16 –

Wir beantragen, den TOP „Unterstützung der Klage der Städteregion Aachen gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange´“ auf die Tagesordnung des Rates am 05.07.2016 zu setzen und folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hürth unterstützt die Klage der Städteregion Aachen gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Tihange mit einem finanziellen Beitrag von 1.000 Euro und bittet die Verwaltung, die entsprechenden Schritte einzuleiten. 
2. Zur Beteiligung an der Finanzierung verzichten die Ratsmitglieder auf das Sitzungsgeld der heutigen Ratssitzung.

Begründung:
Deutschland will im Rahmen der Energiewende bis 2020 vollständig aus der Atompolitik aussteigen. Dagegen setzen angrenzende europäische Länder weiter auf Atomkraft mit all ihren Gefahren. 
Viele Bürgerinnen und Bürger Hürths blicken gerade seit der Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Tihange im November 2015 besorgt in Richtung Belgien. 
Die Gefahr, die auch für Hürther Bürger im Falle einer nuklearen Katastrophe in Tihange besteht, muss als hoch eingestuft werden. Der Rhein-Erft-Kreis und damit die Stadt Hürth werden als sogenannte „Außenzone“ für den Notfallschutz der Umgebung des Kernkraftwerks in Tihange eingestuft, da sie nur circa 100 km von der Anlage entfernt liegen. Je nach Windrichtung und Wetterlage ist bei einem Störfall mit einer erheblichen, lebensbedrohlichen Strahlenbelastung auch in Hürth zu rechnen.
Auf Einladung der Städteregion Aachen fand am 17.3.2016 eine Zusammenkunft von ca. 50 Vertretern aus angrenzenden Gebietskörperschaften statt. Die Ergebnisse lt. Mitteilungsvorlage 21/2016 2. Ergänzung des Rhein-Erft-Kreises sind unter anderem: Die Städteregion Aachen hat vor dem belgischen Staatsrat (Verwaltungsgericht) eine Klage eingereicht, gerichtet u.a. gegen den Verwaltungsakt der belgischen Atomaufsicht zur erneuten Inbetriebnahme des AKW. Es besteht Grund zu der Annahme, dass ein solcher VA gar nicht existiert; jedenfalls wurde er bislang nicht vorgelegt.
In Erarbeitung befindet sich eine Klage der Städteregion Aachen, der Stadt Maastricht und einer Kommune aus Luxemburg vor einem belgischen Gericht 1. Instanz (zivilrechtlich). Diese ist, wie oben bereits dargestellt, auf Unterlassung des Weiterbetriebs des Atomkraftwerkes durch den Betreiber Electrabel gerichtet.
Erarbeitet wird weiterhin ein Unterstützungs- und Auskunftsersuchen aller beteiligten Kommunen, Kreise etc. gerichtet an die Europäische Kommission.
Ein Beitritt anderer Gebietskörperschaften, wie der Stadt Hürth, zu den vorgenannten Klagen wird vonseiten der Städteregion Aachen und deren rechtlicher Berater unter dem Aspekt der Minimierung des Prozessrisikos nicht für sinnvoll erachtet. Die belgischen Gerichte pflegen in Fragen der Aktivlegitimation bzw. Klagebefugnis eine sehr restriktive Haltung einzunehmen. Je mehr Kommunen – aus dem weiteren Umfeld – diesen Klagen beitreten würden, umso geringer wären die Erfolgsaussichten vor Gericht, da die erforderliche individuelle Betroffenheit unter Umständen nur noch schwer begründbar wäre.
Die Städteregion Aachen bittet um eine Kostenbeteiligung für die anstehenden gerichtlichen Verfahren. Die Stadt Aachen, der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Düsseldorf haben unter anderen bereits einen Beitrag von 3000 € zugesagt. Es wurde vereinbart, dass kleinere Kommunen einen Beitrag von 1000 € beisteuern, kreisfreie Städte und Kreise 3000 €.
Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Hürth sich ebenfalls beteiligen. 

Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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