Spenden für die Flutopfer

18.07.21 –

Wir denken an alle, die geliebte Menschen verloren haben und deren Hab und Gut in den Fluten untergangen ist. Die Katastrophe macht uns sprachlos.  

Die Menschen brauchen jetzt eure Hilfe: Die Stadt Hürth hat gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde Hürth ein Spendenkonto für die Hochwasseropfer in unserer Region eingerichtet. Wenn Ihr spenden möchtet, sendet unter dem Verwendungszweck

"Hochwasser-Hilfe"

eure Spende an

Empfänger: Evangelische Kirchengemeinde Hürth

IBAN: DE 63 3705 0198 0007 6022 38

Vielen Dank an die Stadt Hürth und die Kirchengemeinde, dass das Konto eingerichtet wurde und Hilfe für die Menschen in Not weitergeleitet wird.

Kategorie

Umwelt

Termine:

Thematische Fraktionssitzung im Rathaus, Raum 211

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de Thema: ÖPNV / Zero Waste

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Fraktionssitzung, im Rathaus, Raum 211

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

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Fraktionssitzung, online (Zoom)

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

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Thematische Fraktionssitzung im Rathaus, Raum 211

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de Thema: ÖPNV / Zero Waste

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Fraktionssitzung, online (Zoom)

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

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Thematische Fraktionssitzung im Rathaus, Raum 211

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de Thema: Zero Waste / Fernwärme Preisgestaltung

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Fraktionssitzung, online (Zoom)

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

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Fraktionssitzung hybrid im Rathaus, Raum 211 & Zoom

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

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Hürth kann Grün

SPENDE FÜR GRÜN

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth

VR-Bank Frechen-Hürth e.G.

IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH

Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.

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