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Alte Riesen schützen - der Ausschuss hat die überarbeitete Baumschutzsatzung beschlossen

Im letzten Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr wurde die überarbeitete Fassung der Baumschutzsatzung für die Stadt Hürth beschlossen. Bei Verstößen gegen die Satzung kann nun in schweren Fällen ein Bußgeld bis zu 50.000€ festgesetzt werden. Auch Fällungen im öffentlichen Raum müssen genehmigt werden und sind somit kontrollierbar. 

18.11.14 – von Inge Cürten-Noack –

Wesentliche Aufgabe im privaten Raum ist es, dem Konflikt zwischen der Nutzung von Grundstücken und der weitreichenden positiven Wirkung von alten Bäumen eine Struktur mit konsensfähigen Regeln zu geben. Wer tagsüber Licht anschalten muss, weil Bäume die Wohnung verschatten, wer sein mit alten Bäumen bewachsenes Grundstück bebauen möchte oder jeden Tag Laub kehrt, wird sicher oft den Tag herbeiwünschen, an dem ein störender Baum gefällt werden kann. Da aber gerade alte Bäume für das gesamte ökologische System einen sehr hohen Wert haben, muss eine Abwägung stattfinden zwischen dem Fällverbot und dem Sonderinteresse einzelner Bürger.

Die meisten Menschen wissen die Bedeutung von großen Bäumen im öffentlichen Raum sehr zu schätzen, angefangen von der Luft verbessernden Wirkung (Luxemburger Straße) über die Gestaltung des Ortsbildes bis hin zur Sicherung des Naherholungsraums.

"Der Bestand an Bäumen, die über 60 Jahre alt sind, hat erschreckend abgenommen. Und gerade die "alten Riesen" haben einen so hohen Nutzen, dass ein Vielfaches an Neupflanzungen benötigt würde, um ihn auszugleichen. Die Flächen dafür sind aber meist in der Ortslage nicht vorhanden. Wir dürfen nicht zulassen, dass störende Bäume krankgeschrieben und in Windeseile entfernt werden."

Um Akzeptanz für die Baumschutzsatzung zu erhöhen ist es erforderlich, das Wissen über Naturzusammenhänge in der Bevölkerung zu fördern. Das soll über eine Mitteilung im Zusammenhang mit der Verteilung der Müllkalender für das kommende Jahr geschehen.

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