Wer weiß schon…

…dass man – ohne Angabe von Gründen– der Weitergabe seiner Daten zu Werbezwecken jeglicher Art beim Einwohnermeldeamt widersprechen kann? Im letzten Hauptausschuss am 19.09.2017 wurde genau dies thematisiert. 

19.10.17 –

Anlass waren Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NW eines Bundestagsmitglieds der LINKEN zur automatischen Weitergabe der Daten von Jugendlichen an die Bundeswehr, die im folgenden Jahr volljährig und somit wehrfähig werden. Die Hürther LINKEN beantragten dazu, dass die Stadt die Jugendlichen jährlich auf dem Postweg über ihr Widerspruchsrecht zur Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr informieren solle.

Ratsmitglied Jutta Maurer: „Dies fanden wir GRÜNEN zu umständlich und kostenintensiv- wiewohl wir inhaltlich den Sachverhalt genauso sehen. So schlugen wir einen entsprechenden Hinweis auf der Website der Stadt Hürth vor. Diesem erweiterten Antrag konnte sich der Ausschuss einstimmig anschließen. Wir begrüßen es, dass die Stadt dies umgesetzt und bereits im Amtsblatt vom Oktober verkündet hat. Nur bezweifeln wir, dass es sich hierbei um eine „ortsübliche Bekanntmachung“ für den o.g. Personenkreis handelt, so wie es im Soldatengesetz §58c Absatz 1 Satz 1 gefordert wird. Welcher 17jährige liest das Amtsblatt? Und der entsprechende Link auf der Seite der Stadt ist schwer zu finden. Wir werden uns weiterhin Gedanken zu der Frage machen müssen, was eine ortsübliche Bekanntmachung in Bezug auf Jugendliche bedeutet.“

Hier der Link auf der städtischen Internetseite:
https://www.huerth.de/vv/produkte/rathaus/dezernat3/rechtsamt_ewo/auskunftssperre.php#tab-links

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Soziales

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