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24.01.17 –
Wir bitten die folgenden Fragen zur Baumaßnahme Gronerstraße/Ursulastraße durch die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 31.01.2017 beantworten zu lassen:
Sachverhalt:
Außer dem 2stämmigen Ahorn, der sich auf dem Baugrundstück befindet und für den eine Fällgenehmigung erteilt wurde, befindet sich auf dem Nachbargrundstück (Parzelle 2965) direkt an der Grundstücksgrenze ein weiterer unter die Baumschutzsatzung fallender Ahorn. Im §9, Absatz 1 heißt es dazu: Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung beantragt so sind im Lageplan die auf dem Baugrundstück vorhandenen und die von der Baumaßnahme potentiell betroffenen Bäume (wenn die Kronenauslagen über das Baugrundstück reichen) auf den Nachbargrundstücken im Sinne des §2, ihr Standort, ihre Art, der Stammumfang und der Kronendurchmesser (Kronentraufbereich) einzutragen. In der Sitzung des PUV vom 20.12.2016 haben die GRÜNEN auf diesen Baum hingewiesen und mögliche Schutzmaßnahmen angefragt. Die Antwort ist nicht in der Niederschrift vorhanden.
Fragen:
1. Warum wurde im Baugenehmigungsverfahren für den Neubau Gronerstraße / Ecke Ursulastraße der §9 Absatz 1 der Satzung nicht angewandt?
2. Wurde der Sachverhalt inzwischen geprüft und der Schutz des Baumes gesichert?
Wir bedanken uns für die Beantwortung.
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