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Baumschutz

Auf Beschluss im letzten Planungsausschuss wird diesem in Zukunft eine Liste zur Verfügung gestellt, in der Fällanträge für Baumriesen mit einem Stammumfang von mehr als zwei Metern aufgeführt sind. Dies soll vor der Fällgenehmigung geschehen.

08.09.16 – von Inge Cürten-Noack –

Seit Anfang des Jahres wurden auf einen Beschluss des PUV hin Baumfällungsanträge für Bäume mit einem Stammumfang von 1,50 m vorgestellt. Mehrfach waren in Hürth alte Riesen der Säge zum Opfer gefallen, so dass die GRÜNEN den Antrag dazu gestellt hatten, um einen Überblick über die Verfahren zu bekommen, die einer Fällung vorausgehen.

Es wurde deutlich, dass hinter Fällanträgen oft der Wunsch steht, Bäume, die zu groß geworden sind und Licht wegnehmen oder auch viel Laub produzieren, zu entfernen. Die hohen Kosten zum Erhalt kranker, aber ausreichend vitaler Bäume, spielen eine weitere Rolle. Aber auch Bauanträge, die auf die Eintragung von Bäumen verzichteten, führten zu unnötigen Fällungen.

Nun wurde in einem erneuten Beschluss der Stammumfang der Bäume, die in die Mitteilungsliste aufgenommen werden, auf 2,00 m erhöht. Der Aufwand für die Verwaltung sei zu hoch, teilte diese mit. Dem Ausschuss könne auch kein Mitspracherecht eingeräumt werden, da die Beurteilung von Fachleuten vorgenommen werden muss. Inge Cürten-Noack, für die GRÜNEN im Planungsausschuss: "Wir haben erreicht, dass die Aufmerksamkeit auch innerhalb der Verwaltung erneut auf dieses Thema gelenkt wurde. Jeder mächtige Baum, der erhalten werden kann, ist von unschätzbarem Wert, und sei es nur für einige zusätzliche Jahre."

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