14.06.16 –
Wir beantragen, den TOP „Darstellung von Bäumen in Bebauungsplänen“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 14.06.2016 zu setzen und den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:
Beschlussvorschlag:
1. Für neue Bebauungspläne sowie alle noch nicht rechtskräftigen Bebauungspläne ist eine Aufmessung und Darstellung der in dem jeweiligen Gebiet befindlichen schützenswerten Bäume durchzuführen bzw. nachzuarbeiten.
2. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie bei rechtskräftigen Bebauungsplänen, bei denen noch keine Bautätigkeit erfolgt ist, ebenfalls die Darstellung der schützenswerten Bäume und damit deren Schutz erfolgen kann, zudem, wie die rechtliche Sicherheit z.B. als Satzungsbeschluss sichergestellt wird.
Begründung:
Um bei der Entwicklung eines Bebauungsplanes vorhandene geschützte Bäume zuverlässig erhalten zu können ist es unabdingbar, deren genauen Standort zu kennen, um bei der Positionierung von Bauten notwendige Abstände zur Vermeidung von Schäden an Krone und Wurzeln einzuplanen. Schützenswerte Bäume sind alle Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen bzw. als Naturdenkmäler ausgewiesen sind.
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