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23.11.16 –
Im kommenden Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion bitten wir, folgende Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wie viele Anträge auf Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
a) gemäß § 19 Abs. 5 SchulG („AO-SF-Verfahren auf Antrag der Eltern oder in Ausnahmefällen der Schulleitung“) und
b) gemäß § 19 Abs. 7 SchG („vermuteter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht“)
wurden im vergangenen Schuljahr für Kinder an den Hürther Grundschulen gestellt?
2. Wie häufig wurde im Rahmen dieser Verfahren ein Förderbedarf festgestellt und wie viele Kinder wechselten daraufhin an eine Förderschule?
3. Wie viele Kinder erhielten nach Feststellung des Förderbedarfs eine Förderung an der Regelschule?
Begründung:
Seit dem Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes am 01.08.2014 hat sich die Situation des Förderunterrichts an den Regel- und Förderschulen grundlegend geändert. Der Elternwille rückte in den Vordergrund, die Inklusion an den Regelschulen wurde vorrangiges Ziel, und Sonderpädagogen werden zunehmend an den Regelschulen eingesetzt. Um einen Überblick über die viel diskutierte aktuelle Lage der Inklusion an den Grundschulen in Hürth zu gewinnen, sollte dem Ausschuss eine Statistik im Sinne der o. g. Fragen vorgelegt werden. Diese Statistik kann dann als Grundlage für mögliche Optimierungsvorschläge dienen.
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