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19.04.16 –
Wir bitten die folgende Frage zur „Kostendeckung für Erwachsenenkurse der Musikschule“ durch die Verwaltung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Haushaltskonsolidierung am 19.04.2016 beantworten zu lassen:
1. Welche Kosten fallen für die Kurse der Erwachsenen (Einzel- und Gruppenunterricht) in der Musikschule insgesamt an?
2. Wie hoch sind die dafür angesetzten Kosten für die genutzten Gebäude und Räumlichkeiten?
3. Welche Personalkosten für Verwaltung und Unterricht werden angesetzt?
4. Welche Kosten fallen für Kauf, Instandhaltung und Versicherung der Instrumente an?
5. Wie hoch sind die erzielten Einnahmen?
Begründung:
Finanziell ist die Musikschule ein Betrieb mit großem Finanzvolumen und hohem Zuschussbedarf. Die Musikschule sollte deshalb den Einsatz der Finanzmittel offenlegen. Dies trägt zu mehr Transparenz im Jahresabschluss bei.
Im Zusammenhang mit der Änderung der Gebührensatzung der Musikschule im Rat am 15.03.2016 wurde erwähnt, dass die angebotenen Kurse für Erwachsene im Gruppenunterricht kostendeckend seien.
Damit der Rat seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann, muss die Berechnung nachvollziehbar sein.
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