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Land entlastet die Stadt Hürth bei den Kosten für die Flüchtlingsaufnahme

Auf Initiative der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN werden die Kommunen mit einer neuen Stichtagsregelung (01.01.2015 statt 01.01.2014) bei der Zuweisung der Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) entlastet.

02.09.15 – von Reinhard Schmitt-Berger –

„Die Stadt Hürth erhält noch im Jahr 2015 gut 650.000 Euro durch die Abrechnung aufgrund des aktuellen Stichtags“, teilt Schmitt-Berger, stellv. Fraktionsvorsitzender der Hürther Grünen mit. „Damit kommt Rot-Grün der Forderung der Kommunen nach einer auf aktuelleren Zahlen beruhenden Anrechnung der Flüchtlingszahlen nach und federt so die finanziellen Belastungen ab.“ Die neue Regelung ist auch wichtig für die anstehenden Haushaltsberatungen in Hürth.

„Aufgrund der pauschalen Regelung ist auch sichergestellt, dass die steigenden Flüchtlingszahlen im Haushalt 2016 unmittelbar berücksichtigt werden. Flüchtlingspolitik ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deswegen muss die Bundesregierung sich nun endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und Ländern sowie Kommunen substanziell und dauerhaft unter die Arme greifen. Nur eine strukturelle und dynamische Kostenübernahme wird die Kommunen, die bereits heute erhebliche finanzielle Herausforderungen stemmen müssen, auch langfristig entlasten. Schließlich ist auch die Stadt Hürth bereits mit erheblichen Mitteln in Vorleistung gegangen, beispielsweise für das Aufstellen der Wohncontainer als Unterkunft“, so Schmitt-Berger weiter.

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