Header image

Reinigungspflicht von Gehwegen

Anfrage zum Verwaltungsrat am 28.01.2016

29.01.16 – von Reinhard Schmitt-Berger –

Wir bitten, folgende Fragen durch den Vorstand der Stadtwerke beantworten zu lassen: 

1. Wie und wann wurde und wird gegenüber den Bürgern darauf hingewiesen, dass eine Reinigungs- und Streupflicht zur Räumung von Anliegerstraßen und Gehwegen besteht? 

2. Wurde und wird dabei auch darauf hingewiesen, dass entsprechend der Satzung der Einsatz von Salz grundsätzlich verboten ist? 

3. Wie kann sichergestellt werden, dass diese Informationen rechtzeitig vor den kommenden Wintereinbrüchen an die Bürger gelangen? 

Begründung

Sobald der Winter einkehrt, treten Probleme auf Gehwegen auf. Es wird entweder gar nicht geräumt oder kiloweise Salz verteilt.

Medien

Kategorie

Anfrage | Stadtwerke

Termine:

Bundestagswahl

Mehr

Kommunalwahl NRW

Mehr

Hürth kann Grün

SPENDE FÜR GRÜN

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth

VR-Bank Frechen-Hürth e.G.

IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH

Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>