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22.01.19 –
Wir bitten, die folgenden Fragen durch die Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschuss am 22.01.2019 beantworten zu lassen:
1. Wann plant die Verwaltung im Hauptausschuss über den Stand des Sozialwohnraumkonzeptes zu berichten?
2. Welche Maßnahmen werden in 2019 umgesetzt, um den prozentualen Anteil an geförderten WE in Hürth auf dem Stand von 2018 zu halten?
3. Ist die im Sozialwohnraumkonzept 2017 und 2018 dargelegte Selbstverpflichtung, den prozentualen Anteil an geförderten Wohnungen innerhalb der nächsten fünf Jahre in etwa konstant zu halten realistisch?
Begründung:
In der Sozialberichterstattung für das Jahr 2018, vorgelegt im BSI 12.12.2018 wird folgendes berichtet:
„Nach heutigem Stand fallen bis zum Schluss des Jahres 2020 insgesamt 209 Wohnungen aus der öffentlichen Bindung. …In 2016 wurden 30 Wohneinheiten (zzgl. 3 Wohnungen mit einer Mietpreisbindung) geplant, die in 2017 fertig gestellt wurden. Dieses Jahr sind bisher keine neuen Förderverhältnisse entstanden.“
Dies bedeutet, es müssten in den Jahren 2019-2020 mindestens 176 geförderte WE neu entstehen, um allein die absolute Zahl an geförderten Wohnungen konstant zu halten. Da zwischenzeitlich einige Wohnungen neu entstanden sind, müssen voraussichtlich mehr geförderte Wohnungen neu gebaut werden, um den prozentualen Anteil nicht sinken zu lassen.
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