20.11.18 –
Die Antworten zu unserer Anfrage im PUV am 09.10.2018 können kaum befriedigen, denn Ausgleichs-pflanzungen sollten so bemessen sein, dass sie den erforderlichen Ausgleich bei ordnungsgemäßem Wuchs erreichen. Dies ist teilweise nicht erreicht.
Deshalb bitten wir diese Nachfragen zu beantworten:
1. Welche Mittel hat die Verwaltung, um die materiellen Voraussetzungen für den dauerhaften Erhalt und das Erreichen des Ausgleichsziels von Ausgleichspflanzungen bei Baugenehmigungen zu sichern?
2. Warum akzeptiert die Verwaltung bei der Bauabnahme Standorte, die nicht für den dauerhaften Erhalt der Bäume geeignet sind?
3. Wie wird die Verwaltung mit den offensichtlich ungeeigneten Baumstandorten am Neubau an der Bonnstraße umgehen?
4. Welche Wege wird die Verwaltung in Zukunft gehen, um die materiellen Voraussetzungen von vornherein festzuschreiben?
Wir bedanken uns.
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