Header image

Versiegelung von Vorgärten

Anfrage in der Sitzung des Verwaltungsrates am 22.03.2018

22.03.18 – von Joachim Schmitz –

Wir bitten die folgenden Fragen durch den Vorstand der Stadtwerke beantworten zu lassen.

1. Wird in regelmäßigen Zeitintervallen die Angabe der Grundstückseigentümer über die Größe der versiegelten Fläche des Grundstücks und der damit verbundenen Regenwassereinleitung in die Kanalisation überprüft? 
2. Wie hoch sind die festgestellten Abweichungen? 
3. Welche Folgen hat eine eventuelle Feststellung für die Eigentümer? 
4. Erfolgt ein Abgleich der Angaben mit dem Bauordnungsamt? 

Begründung
Immer wieder ist festzustellen, dass Vorgärten im Nachhinein zur Nutzung als Parkplatz versiegelt werden. Zum einen ist dies ggf. entgegen Vorgaben aus Bebauungsplänen und/oder Baugenehmigungen, zum anderen wird damit Versickerungsfläche versiegelt, das Oberflächenwasser wird in aller Regel in die Kanalisation abgeleitet. 
Dies hat Auswirkungen auf die Umwelt, das Kleinklima wird maßgebend beeinflusst. Außerdem steigt die Wassermenge, die vor allem bei Starkregenereignissen in der Kanalisation anfallen. Dafür ist eventuell die Kanalisation nicht ausgelegt, Rückstau ist die Folge. Und nicht zuletzt entgehen den Stadtwerken Einnahmen aus der Regenwassereinleitungsgebühr.

Medien

Kategorie

Anfrage | Stadtgestaltung | Stadtwerke

Termine:

Bundestagswahl

Mehr

Kommunalwahl NRW

Mehr

Hürth kann Grün

SPENDE FÜR GRÜN

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth

VR-Bank Frechen-Hürth e.G.

IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH

Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>