Kostendeckungsgrad der Sauna in „deBütt“

Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bäder am 27.04.2016

27.04.16 –

Wir beantragen, den TOP „Kostendeckungsgrad der Sauna in ´deBütt´“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bäder am 27.04.2016 zu setzen und den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen: 

Beschlussvorschlag: 

1. Die Verwaltung wird beauftragt Maßnahmen vorzuschlagen, wie kurzfristig der Kostendeckungsgrad des Sauna-Betriebs deutlich verbessert werden kann. Das Ziel ist mindestens, dass die Sauna-Kosten vollständig von den Einnahmen gedeckt werden. Die Badleitung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des KSB einen Entwurf der Mittelfristplanung für den Saunabereich zur Beratung vorzulegen, der die entsprechenden Maßnahmen berücksichtigt und aufzeigt, wie ab dem 01.01.2017 ein Kostendeckungsgrad von 100% ohne städtische Zuschüsse erreicht werden kann. 

2. Die Verwaltung wird beauftragt einen unabhängigen Experten für Saunabetriebe des Deutschen Saunabunds e.V. o.ä. für den nächsten Ausschuss einzuladen, der die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Saunabetrieb darlegen kann. 

Begründung: 

Beim Umbau der Bütt wurde der Politik versichert, dass der in Aussicht gestellte Gewinn der Sauna die Verluste des Schwimmbadbetriebes subventionieren könnte. Aus diesem Grund wurde der damals verpachtete Saunabetrieb wieder in die Verwaltung der Stadt überführt. Inzwischen hat sich herausgestellt (Jahresabschluss 2014), dass die Sauna nicht nur keinen Gewinn erwirtschaftet, sondern sogar einen jährlichen Verlust von etwa 300.000 Euro verursacht. Der Kostendeckungsgrad beträgt danach nur 57,4 %. 

Der Betrieb einer Sauna ist für die Daseinsfürsorge der Bürgerinnen und Bürger einer Kommune nicht dringend erforderlich. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Stadt und einer Vielzahl an privaten Saunabetrieben im Umkreis, die keinerlei städtische Zuschüsse erhalten, muss hier ein Umdenken hin zu mehr Wirtschaftlichkeit stattfinden.

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