Ausgleichsmaßnahmen des Kreises auf Hürther Stadtgebiet

Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 12.04.2016

12.04.16 –

Wir beantragen, den TOP „Ausgleichsmaßnahmen des Kreises auf Hürther Stadtgebiet“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 12.04.2016 zu setzen und den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen: 

Beschlussvorschlag: 

Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten über die in den Jahren 2010 bis 2015 erfolgten Prüfungen von Ausgleichsmaßnahmen auf dem Hürther Stadtgebiet zu berichten. 

Begründung: 

Der REK ist für die Anwuchskontrolle von bestimmten Ausgleichpflanzungen nach fünf Jahren zuständig. Insbesondere erwarten wir den Bericht über die im Zusammenhang mit der Errichtung der landwirtschaftlichen Halle in Fischenich (2007, Landschaftsschutzgebiet) geforderten Maßnahmen.

Medien

Kategorie

Antrag | Stadtgestaltung | Umwelt

Termine:

Thematische Fraktionssitzung im Rathaus, Raum 211

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de Thema: ÖPNV / Zero Waste

Mehr

Fraktionssitzung, im Rathaus, Raum 211

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

Mehr

Fraktionssitzung, online (Zoom)

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

Mehr

Thematische Fraktionssitzung im Rathaus, Raum 211

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de Thema: ÖPNV / Zero Waste

Mehr

Fraktionssitzung, online (Zoom)

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

Mehr

Thematische Fraktionssitzung im Rathaus, Raum 211

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de Thema: Zero Waste / Fernwärme Preisgestaltung

Mehr

Fraktionssitzung, online (Zoom)

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

Mehr

Fraktionssitzung hybrid im Rathaus, Raum 211 & Zoom

bitte anmelden unter:          fraktion@gruene-huerth.de

Mehr

Hürth kann Grün

SPENDE FÜR GRÜN

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth

VR-Bank Frechen-Hürth e.G.

IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH

Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>