Höhenunterschiede im Bebauungsplangebiet 217 Efferen West

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 20.11.2018

20.11.18 –

Zu den Tagesordnungspunkten 4 und 9.4 „Höhenunterschiede im Bebauungsplangebiet 217 Efferen West“ beantragen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen.

Beschlussentwurf:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu den im Bebauungsplan benannten Höhenangaben der Straßen auch die Höhen der hinter der im Bebauungsplan vorgesehenen Bebauung gelegenen Grundstückflächen an den Grenzen zu den jeweiligen Nachbargrundstücken, den an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Grundstücken der Annen- und Bellerstraße detailliert festzustellen und einen entsprechenden Plan dem Ausschuss in der Sitzung des PUV am 18. Dezember 2018 vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, dem Ausschuss die bau- und nachbarrechtlichen Konsequenzen von Niveauunterschieden bei benachbarten Grundstücken zur Sitzung des PUV am 18. Dezember 2018 aufzuzeigen.

3. Alle übrigen Anträge zu den Tagesordnungspunkten 4 und 9.4, insbesondere die Anträge zur Information der Anwohner der an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Straßenzüge und der Kaufinteressenten werden auf die Sitzung des PUV am 18. Dezember 2018 vertagt.

Begründung:

Die Anwohner der an das Bebauungsplangebiet Efferen West angrenzenden Straßenzüge sind durch die zum Teil widersprüchlich und missverständlich veröffentlichten und diskutierten Höhenangaben des Bebauungsplans und der tatsächlichen Höhen vor und nach einer möglichen Bebauung stark verunsichert. Vor einer weiteren Information der Anlieger bedarf es daher einer detaillierten Aufarbeitung der tatsächlichen und nach der Bebauung zu erwartenden Grundstückshöhen, insbesondere auch soweit es die Grundstückflächen hinter der im Bebauungsplan vorgesehenen Bebauung betrifft. Dabei sind die zu erwartenden Niveauunterschiede an den Grundstückgrenzen zu den nicht im Bebauungsplangebiet gelegenen Grundstücke an der Annen-und Bellerstraße zur Beurteilung der tatsächlichen Auswirkungen und rechtlichen Konsequenzen entscheidend.

Eine notwendige Information der Anlieger und Kaufinteressenten muss daher zwingend auch diese Angaben enthalten, um eine endgültige Klärung herbeiführen zu können. Erst nach Vorlage dieser Dokumentation ist daher die Veröffentlichung weiterer Informationen sinnvoll.

Kategorie

Antrag | Stadtgestaltung