Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“

Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Haushaltskonsolidierung am 25.10.2016

11.10.16 –

Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung unserer Stadt Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio. Euro über einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung. Die Mittel können für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur eingesetzt werden, ein Eigenanteil der Kommune ist nicht notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie unseren Antrag hierzu im kommenden Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Haushaltskonsolidierung am 25.10.2016:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Haushaltskonsolidierung in der nächsten Sitzung Maßnahmen inkl. Prioritäten vorzustellen, die mit den Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen.
Dabei soll sie auch auf das kostenlose Angebot der NRW.Bank zurückgreifen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen, sofern dies bei den konkreten Projekten möglich ist. 

Begründung:
Am 30. September 2016 stellten die NRW.Bank und die Landesregierung ihr Programm „Gute Schule 2020“ vor. Durch die Bereitstellung von 2 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, notwendige Investitionen in die Schulinfrastruktur zu tätigen.
Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Ab-wicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung er¬folgt zu 100 Prozent, so dass ein kommunaler Eigenanteil nicht notwendig ist. Deshalb soll die Verwaltung darstellen, für welche Maßnahmen sie die Mittel einsetzen will, um unsere Bildungslandschaft nachhaltig zu verbessern und zugleich den Haushalt zu entlasten.
Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses Angebot zurückgegriffen wird. 
Ziel soll es sein, bereits spätestens Anfang 2017 ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel schnell abgerufen werden können.

Kategorie

Antrag | Finanzen

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