Header image

Gleiches Recht für alle

Als Radfahrer und Fußgänger muss man an vielen beampelten Kreuzungen eine gelbe Taste drücken, die ein Umschalten auf Grün bewirkt, damit die Straße überquert werden kann. Wer diese Taste zu spät drückt, den bestraft das Leben. Erst beim zweiten Durchgang schaltet die Ampel um, was teilweise erhebliche Wartezeiten verursacht, während der Autoverkehr in die gleiche Richtung munter weiter fließt.

03.05.16 – von Inge Cürten-Noack –

Das hatten die Grünen im Jahr 2012 zum Anlass genommen, alle Anforderungsampel durch die Verwaltung daraufhin überprüfen zu lassen, ob für Fußgänger und Radfahrer eine gleichzeitige Freischaltung mit dem Kfz-Verkehr möglich ist.

Dazu gibt es jetzt ein erstes Ergebnis: Die Ampel an der Zufahrt zum Bundessprachenamt auf der Horbeller Straße wurde so eingestellt, dass für alle Verkehrsteilnehmer das GRÜN in Fahrtrichtung Norden oder Süden gleichzeitig erscheint.

Weitere Kreuzungen, die aber nicht in der Trägerschaft der Stadt stehen, sollen folgen. Hier allerdings muss der Baulastträger, also der Kreis oder das Land NRW oder auch der Landesbetrieb Straßen in Euskirchen gebeten werden, die parallel laufende Freigabe für alle Verkehrsteilnehmer umzusetzen. Besonders dringlich ist die Situation an der Kreuzung Sudetenstraße/ Frechener Straße und Luxemburger Str./Bonnstraße.

Inge Cürten-Noack, für die Grünen im zuständigen Ausschuss: "Hier handelt es sich um ein Privileg des Autofahrers, das nicht mehr zeitgemäß ist. Wenn wir den Radverkehr fördern wollen, müssen wir ihn mit den Autofahrern gleich stellen. Es ist für den Verkehrsfluss nicht von Bedeutung, ob die Anforderungstaste vorgeschaltet wird. Das Beispiel am Bundessprachenamt zeigt, was möglich ist. Wir hoffen, dass nicht nur die Stadt ihren Beitrag dazu leistet, sondern auch die anderen Baulastträger."

Kategorie

Verkehr

Hürth kann Grün

SPENDE FÜR GRÜN

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth

VR-Bank Frechen-Hürth e.G.

IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH

Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>