Ungeeignete Standorte für Ausgleichspflanzungen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 09.10.2018

18.09.18 –

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 09.10.2018

An zwei Beispielen im Stadtgebiet wird deutlich, dass Ausgleichspflanzungen nicht immer im Hinblick auf ein gesundes Wachstum erfolgen. Auf dem Parkplatz am FMZ Eschweiler Straße wurden die Ahornbäume teilweise so dicht gepflanzt, dass vorherzusehen ist, dass sie sich gegenseitig behindern und nicht alle zur erwartbaren Größe aufwachsen können. Es wäre sinnvoll gewesen die überzähligen Bäume an anderer Stelle zu pflanzen oder finanziell abzulösen.

Das gleiche Bild bietet sich bei dem Schumacher-Bau an der Bonnstraße. Auf den sehr schmalen Rasenstreifen vor den Häusern stehen großwüchsige Bäume, und zwar so dicht an den Häusern, dass schon jetzt absehbar ist, wann sie beigeschnitten werden müssen. Damit wird aber ihre Ausgleichsfunktion nicht gewährleistet sein. Auch eine zukünftige starke Verschattung der dahinter liegenden Wohnräume kann Grund für einen Rückschnitt sein. Zudem gibt es im Gehwegbereich straßenbegleitend weitere Baumpflanzungen durch die Stadt.

Auf der Kaulardstraße in Efferen haben wir bei der Straßenerneuerung im Zusammenhang mit den Kanalarbeiten gesehen, dass solche Bäume keine Chance auf eine gesunde Zukunft haben; sie mussten zum überwiegenden Teil gefällt werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die folgenden Fragen durch die Verwaltung in der Sitzung des Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr am 09.10.2018 beantworten zu lassen:

1. Sind Mindestpflanzabstände für ein artgerechtes Wachsen der zum Ausgleich festgesetzten Bäume vorgeschrieben (ähnlich wie im Nachbarschaftsrecht in Bezug auf die Grenzabstände) oder können sie im Verfahren festgelegt werden?

2. Werden die Pflanzungen auf dieses Kriterium hin bei Abnahme eines Neubaus überprüft?

3. War dies in den beiden genannten Beispielen der Fall?

4. Kann die Situation an der Bonnstraße noch nachverhandelt werden?

5. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, wenn Ausgleichspflanzungen, bspw. durch Rückschnitt, die erforderliche Ausgleichsfunktion nicht erfüllen?

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