Natur darf nicht verlieren

Wird gebaut, schreibt das Naturschutzgesetz vor, dass der Verursacher den Verlust an Grün ersetzt. Entweder durch Ersatzpflanzungen oder durch sogenannte Ausgleichszahlungen an die Stadt, damit diese pflanzt. Nun will die Verwaltung mit diesem zweckgebundenen Geld Grundstückskosten bereits erstellter Pflanzungen finanzieren und damit die städtische Bilanz korrigieren, und das nachträglich für die letzten 24 Jahre. So ein Beschlussvorschlag zum Haupt- und Finanzausschuss und zum Rat.

23.01.13 –

Friederike Seydel vom Vorstand der Grünen und Ratsmitglied : „Wird dies beschlossen, würde vermutlich für Jahre kein sichtbarer Ausgleich in der Natur mehr geschaffen. Wir wollen, dass auch in Zukunft noch Bäume und Sträucher gepflanzt oder Bäche renaturiert werden und dies nicht auf dem Altar der kommunalen Finanzen opfern. Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung dient der Natur und nicht der Korrektur der städtischen Bilanz. Nach unserer Meinung ist zu prüfen, ob die geplante Vorgehensweise gegen das Naturschutzgesetz verstößt. Und die Stadt muss künftig darauf achten, dass sie die Kosten der Grundstücke vom Verursacher konkret einfordert.“

Die Stadt hat an vielen Stellen ‚Ausgleichspflanzungen‘ erstellt, mit Geld, das Bürger oder Firmen dafür gezahlt haben. Doch damit soll jetzt Schluss sein? Die Stadt möchte für derartige Maßnahmen noch vorhandenes Geld, immerhin rund 300.000 €, zunächst überwiegend für den fiktiven Kauf von städtischen Grundstücken einsetzen, also Flächen der Stadt mit diesem Geld kaufen. Damit gehören sie nachher immer noch der Stadt, aber das gesetzlich für Pflanzungen bestimmte Geld ist weg. Auch neu eingehende Gelder, die Bürger oder Firmen für Ausgleichspflanzungen zahlen, sollen erstmal in die Ablösung städtischer Grundstücke fließen.

Hinzu kommt, dass ein Teil der nun zu bezahlenden Grundstücke den Stadtwerken gehören, die diese wiederum von der Stadt bei Gründung der Stadtwerke erhalten haben. Denn auch die Stadtwerke sollen mehr als 100.000 € aus dem Topf erhalten.

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