22.03.17 –
Wir bitten den Vorstand der Stadtwerke um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie sieht der Reinigungsrhythmus bei Geh- und Radwegen aus?
2. Wie wird gewährleistet, dass die Geh- und Radwege, die in nicht in der Reinigungspflicht der Anwohner sind, zeitnah vom Winterstreugut gereinigt werden?
Begründung:
Das Streugut (Splitt) verbleibt im Moment bis weit in den Sommer hinein auf den Fußwegen. Die spitzen Steinchen treten sich in die Schuhsohlen und werden in die Häuser getragen, wo sie oft Schäden an dort vorhandenen Holz- oder Steinböden verursachen. Da die abstumpfende Wirkung ohnehin nach dem Abtauen des Eises nicht mehr benötigt wird, sollten die Reinigungsintervalle darauf abgestellt werden, es möglichst schnell zu entfernen.
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