Tempo 30 an sozialen Einrichtungen

Prüfantrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 10.05.2017

10.05.17 –

Wir bitten, folgenden Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 10.05.2017 auf die Tagesordnung zu nehmen und den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zunächst für die in der Auflistung genannten sozialen Einrichtungen zu prüfen, wie auf den diese umgebenden Straßen nach der geänderten STVO eine Tempo-30-Beschilderung ausgewiesen werden kann.
• ASG, hier Sudetenstraße, derzeit Landesstraße, nach Vorschlag zur Klassifizierung Stadtstraße
• Deutschherrenschule, hier auch Horbeller Straße, derzeit Landesstraße, nach Vorschlag zur Klassifizierung Kreisstraße

Begründung:
Der Bundesrat hat im Januar zur Änderung der STVO eine ergänzende Verwaltungsvorschrift beschlossen. Danach ist die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich an allen, auch klassifizierten Straßen, im Umfeld sozialer Einrichtungen auf Tempo 30 zu beschränken. Dies gilt auch an Straßen, an denen kein unmittelbarer Zugang der Einrichtung, aber starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist.

Auf einigen Straßen, an denen soziale Einrichtungen liegen, wird oft noch zu schnell gefahren. Daher sollten im Rahmen der neuen Gesetzgebung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Verringerung der dadurch entstehenden Gefahren zu erreichen. Die im Zusammenhang mit der B265n kommende Umwidmung einiger Straßen sollte einbezogen werden.  

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