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18.12.18 –
ergänzend zu den Erläuterungen zur Förderung der Ladeinfrastruktur in der Maßnahme M9 des Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wer soll die „konzeptionelle Bearbeitung für den strategisch sinnvollen Ausbau von Elektro-Ladeinfrastruktur“ durchführen und sind hierzu evtl. notwendige Mittel im Haushalt vorgesehen?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadt Hürth ergriffen, damit weitere Ladestationen auf dem Stadtgebiet Hürth errichtet werden, im Besonderen an den Mobilitätsstationen Bf. Kalscheuren, Haltestelle Hermühlheim und am ZOB?
3. Gibt es Gespräche mit Betreiber wie Rheinenergie und GVG? Wenn ja, was ist der Stand?
4. Gibt es Gespräche mit Firmen, um Ladestationen im halböffentlichen Raum zu errichten (z.B. EKZ, KVB, Bahn)? Wenn nicht, sind solche Gespräche geplant? Kann die Stadt, solche Maßnahmen finanziell fördern (z.B. Baukosten erstatten und/oder Errichtung über die Stadtwerke)?
5. Was sind die geschätzten Kosten für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur, um einen Kostenrahmen im Haushalt einzuplanen?
6. Liegt das Ladeinfrastruktur-Konzept des Rhein-Erft-Kreis mittlerweile vor und wann wird dies dem Ausschuss vorgestellt?
7. Müssen für die genannten erforderlichen Personalkapazitäten noch Stellen eingerichtet werden oder müssen vorhandene Stellen besetzt werden?
Die Unterstützung der Elektromobilität und dabei der Aufbau von Ladestationen ist ein Ziel der Stadt Hürth bei der Verkehrsentwicklungsplanung. Bereits am 22.11.2016 wurde im PUV beschlossen, im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung das Maßnahmenpaket s5-Mobilitätsstationen weiter vertieft prüfen zu lassen. Am 15.05.2018 wurde letztmalig im PUV über den Stand der Verkehrsentwicklungs¬planung berichtet. Dort war dieser Punkt kein Thema. Nunmehr steht in Kürze die Präsentation der ersten Maßnahmepakete in der Öffentlichkeit an. Um auch den derzeitigen Sachstand zu dieser Teilmaßnahme zu erfahren bitten wir um Beantwortung der Frage.
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