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Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen für ausgewählte Bauten

Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bäder am 05.04.2017

22.03.17 – von Inge Cürten-Noack –

Wir beantragen, den TOP „Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen für ausgewählte Bauten“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bäder am 05.04.2017 zu setzen und den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen inwieweit die historischen Backsteinfassaden folgender Immobilien z.B. durch Denkmalschutz oder eine Gestaltungssatzung geschützt werden können:
Kölnstraße 34 -42 und 48 - 50
Fuchsstraße 14 + 11
Ortshofstraße 31 + 42
Luxemburger Straße 319 + 321
Kreuzstraße 19, 24 und 31

Begründung:
In den alten Ortskernen wurde immer wieder architektonisch prägende Gebäude dem Neubau geopfert, ohne dass über die Möglichkeit sie zu integrieren nachgedacht wurde. Ein Beispiel ist der Neubau des BAUHAUSES, dem ein Bauernhof zum Opfer fiel, der direkt an der Luxemburger Straße stand und in dem man die Verkaufsstelle mit Café der Bäckerei Klein hätte werbewirksam unterbringen können.

Ziel der Bemühungen sollen hauptsächlich Gebäude mit Backsteinfassaden sein, die den heutigen Standard für Raum- und Fenstergrößen sowie Deckenhöhe erfüllen und somit weiterhin wirtschaftlich genutzt werden können. Es soll verhindert werden, dass die Stadt nach und nach einen Teil ihrer Architekturgeschichte verliert. 

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Kategorie

Antrag | Stadtgestaltung

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