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09.03.15 –
Besonders bei stark verdichteter Bebauung, großen Wohnkomplexen oder in Geschäftslagen blieb oft kein Quadratmeter ungenutzt. Durch die Vorgaben der geplanten Satzung wären Projektplaner und Bauherren in der Pflicht, von vornherein auch Park-Möglichkeiten für Fahrräder mit zu denken.
Auch wer ein Einfamilienhaus mit nur kleinem Grundstück bewohnt, findet nur schwer einen sicheren Platz für sein Fahrrad.
Das Auto muss dann oft auf die Straße, damit die Zweiräder trocken stehen und abgeschlossen werden können. Die Ausgestaltung der Satzung wird zu diskutieren sein.
"Wir wollen unterstützen, dass jeder, der auf ein Auto verzichtet und so die Straßen entlastet, nicht mit tausend Hindernissen kämpfen muss. Es darf nicht sein, dass auf das Fahrrad verzichtet wird, weil es keine Möglichkeit gibt, es unterzustellen. Vorbildlich dafür ist der Fahrradkäfig in der Rathausgarage. Wünschenswert sind regensichere Fahrradparkplätze unter anderem im EKZ" erläutert Inge Cürten-Noack ihren Antrag.
In der geplanten Satzung können und sollen auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, die mit einem elektrischen Rollstuhl unterwegs sind. Auch sie wissen oft nicht, wohin mit ihrem Gefährt.
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