Header image

Kinder mit Förderbedarf an Hürther Grundschulen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Inklusion am 23.11.2016

23.11.16 – von Elmar Lamers –

Im kommenden Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion bitten wir, folgende Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1. Wie viele Anträge auf Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 
a) gemäß § 19 Abs. 5 SchulG („AO-SF-Verfahren auf Antrag der Eltern oder in Ausnahmefällen der Schulleitung“) und 
b) gemäß § 19 Abs. 7 SchG („vermuteter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht“) 
wurden im vergangenen Schuljahr für Kinder an den Hürther Grundschulen gestellt?
2. Wie häufig wurde im Rahmen dieser Verfahren ein Förderbedarf festgestellt und wie viele Kinder wechselten daraufhin an eine Förderschule?
3. Wie viele Kinder erhielten nach Feststellung des Förderbedarfs eine Förderung an der Regelschule?

Begründung:

Seit dem Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes am 01.08.2014 hat sich die Situation des Förderunterrichts an den Regel- und Förderschulen grundlegend geändert. Der Elternwille rückte in den Vordergrund, die Inklusion an den Regelschulen wurde vorrangiges Ziel, und Sonderpädagogen werden zunehmend an den Regelschulen eingesetzt. Um einen Überblick über die viel diskutierte aktuelle Lage der Inklusion an den Grundschulen in Hürth zu gewinnen, sollte dem Ausschuss eine Statistik im Sinne der o. g. Fragen vorgelegt werden. Diese Statistik kann dann als Grundlage für mögliche Optimierungsvorschläge dienen.

Medien

Kategorie

Anfrage | Schule

Hürth kann Grün

SPENDE FÜR GRÜN

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth

VR-Bank Frechen-Hürth e.G.

IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH

Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>