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Top 5, Verkehrsentwicklungsplanung

Änderungsantrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 03.09.2019

03.09.19 – von Reinhard Schmitt-Berger –

Wir bitten folgenden Änderungsantrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 03.09.2019 zum Top 5, Verkehrsentwicklungsplan, zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag:

1. Die Beschlussfassung zum VEP wird vertagt.

2. Die im VEP vorhandenen Pläne und Belastungsdiagramme werden zunächst in lesbarer Form und vollständig zur Verfügung gestellt.

3. Die Auswirkungen des Planfalls „s1“ werden zur Verfügung gestellt.

4. Zur Einschätzung der Maßnahme „s3“ als „mittelfristig“ werden nähere Erläuterungen erbeten.

5. Die in der Synopse zur Bürgeranhörung vom 21.11.2018 (Bericht am 19.03.2019 im PUV) erläuterten Ergänzungsuntersuchungen werden vorgelegt. Dies sind beispielsweise, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

- eine Einbahnstraßenregelung auf der Berrenrather Straße in Efferen zum Planfall „s1“

- Einbahnstraßenregelung auf der Krankenhaus/Bachstraße im Planfall „o7“

Begründung:

zu 2.: Die im VEP vorhandenen Belastungsdiagramme sind nicht lesbar. Die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen sind damit nicht nachvollziehbar.

zu 3.: In den Spezialuntersuchungen „s1.1“ und „s1.2“ werden die Verkehrsveränderungen jeweils im Bezug zum Prognosenullfall betrachtet. Eine Vergleich mit dem Planfall „s1“ ist nicht möglich, da dessen Auswirkungen nicht dargestellt sind.

zu 4.: Die Maßnahme „s3“ ist auf Seite 159 als mittelfristige Maßnahme eingestuft, da angeblich mit hohen Kosten verbunden. Dies ist nicht nachvollziehbar, da die einzelnen Maßnahmen nicht mit Kosten belegt sind und diese sukzessive umgesetzt werden können.

zu 5.: In der Bürgeranhörung wurden viele Vorschläge eingebracht, die Verwaltung hat hierzu einige Prüfaufträge vorgeschlagen. Die Mitteilung der Verwaltung wurde diskutiert, ein Beschluss war nicht erforderlich. Bisher ist zu den Prüfungen keine Aussage zu finden.

Außerdem verweisen wir auf das Schreiben von B90/GRÜNE vom 15.03.2018, in dem bereits einige Anmerkungen zum damals vorgelegten Zwischenbericht enthalten sind. Zu verschiedenen dort enthaltenen Punkten sind ebenfalls keine Aussagen gemacht worden.

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