Menü
15.06.16 –
In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor der Sommerpause haben CDU und Grüne einer Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege zwischen 0 % und 17 % zugestimmt. Diese Maßnahme ist aufgrund der gestiegenen Kosten für Ausbau und insbesondere im Personalbereich notwendig.
„Das Land geht in seiner Berechnung davon aus, dass 19 % der Kosten für die KiTas durch Elternbeiträge gedeckt sind. In Hürth hatten wir bislang einen Deckungsgrad von rund 16 %“, erläutert Gudrun Baer, Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss. „Um diese Lücke zu verringern, waren wir gezwungen, die Beiträge anzuheben.“
Die Reduzierung der Unterdeckung wird durch die Anhebung der Elternbeiträge erreicht. Die Erstattungen des Landes sind dafür nicht ausreichend. Die Erhöhung der Kindpauschalen durch die Landesregierung von 1,5 % auf 3 % in den nächsten 3 Jahren belastet den Haushalt mit 240.000 Euro jährlich, da sich das Land die Kosten für diesen Zuschuss an die Träger mit den Kommunen teilt. Reinhard Schmitt-Berger, Fraktionsgeschäftsführer der GRÜNEN: “Seit 2006 wurden die Elternbeiträge nicht mehr angepasst, die Kosten sind aber weiterhin gestiegen. Außerdem waren sie sozial unausgewogen. Eltern mit höherem Einkommen zahlen prozentual zum Einkommen einen geringeren Beitrag als niedrigere Einkommensstufen. Wir konnten sozial gerechtere Beiträge dadurch erreichen, dass diese bei niedrigen Einkommen weniger, in höheren stärker steigen. Dies ist auch weiterhin unser Ziel.“
Für die Fraktionen von CDU und Grünen ist es wichtig, dass Geschwisterkinder weiterhin keinen Beitrag zahlen. In Zukunft werden sogar die Kinder vom Beitrag befreit, deren Geschwister sich als Vorschulkinder im Beitragsfreien Jahr befinden. Dafür wendet die Stadt ab dem kommenden Jahr rund 120.000 Euro jährlich auf.
Kategorie
SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]