07.02.23 –
Das Problem ist durchaus groß: 190.000 Tonnen Abfall entstehen jedes Jahr durch Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen – allein in Deutschland. Das vermüllt unsere Städte und Gemeinden, unsere Flüsse und Meere.
Hygienisches Mehrweggeschirr für die Gastronomie kann hier einen Unterschied machen. Die neue Verpflichtung zum Mehrweggeschirr in der Verpackungsverordnung trifft alle Betriebe mit 80 qm Verkaufsraum und mehr als 5 Mitarbeitenden, aber Ziel sollte sein, dass auch kleinere Unternehmen wie z.B. Imbissbuden statt Einwegaluschalen und Pappboxen auf Mehrwegoptionen setzen.
Deswegen zielt der grüne Antrag darauf ab, gerade diese bei der Entscheidung für eine umweltfreundliche Option zu unterstützen. Gefördert werden sollen Anmeldegebühren und Anschaffungskosten sowie Systembeteiligungen bis zu 250€ für den Start in ein Mehrweggeschirrsystem. Gefragt ist die Wirtschaftsförderung der Stadt, die örtlichen Betriebe dazu zu beraten und auf das städtische Förderprogramm hinzuweisen.
Es gibt mehrere Anbieter, u.a. das in Köln ansässige Unternehmen Vytal verzeichnet derzeit eine hohe Nachfrage. Für die Betreibenden eignet sich das Geschirr auch zur Kundenbindung, denn wer wiederkommt, um welches abzugeben, nimmt vielleicht gerne auch etwas Neues mit. Dabei entstehen meist keine zusätzlichen Kosten im laufenden Betrieb, es können sogar Kosten gespart werden, weil keine Einwegverpackungen mehr gekauft werden müssen.
„Das neue Verpackungsgesetz ist gut gedacht, aber leider gibt es zu viele Ausnahmen. Wir wollen erreichen, dass das Ziel des Gesetzes, weniger Einwegmüll zu produzieren und damit Ressourcen zu schonen, tatkräftig unterstützt wird.“, wünscht sich Britta Bojung, Ratsmitglied und Vorsitzende der Hürther Grünen.
Kategorie
Antrag | Finanzen | Haupt | Wirtschaft
SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
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